Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX)
Ab 1. Juli 2003 müssen Geräte und Schutzsysteme, die für den Einsatz in Ex-Schutzbereichen in den Verkehr gebracht werden, nach Richtlinie 94/9/EG zugelassen werden. Diese Richtlinie gleicht die verschiedenen Anforderungen innerhalb der EU an, mit dem Ziel, ein einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten und Handelshemmnisse zu beseitigen.
Darüber hinaus ergänzt die Richtlinie 94/9/EG die früheren Rechtsvorschriften. Insbesondere nichtelektrische Geräte wie pneumatische Antriebe müssen mit In-Kraft-Treten ebenfalls zugelassen werden.
Ab dem 1. Juli 2003 können Sie bereits unter 3.700 Produkten von Festo auswählen, die für entsprechende Ex-Schutz-Kategorien zertifiziert sind. Weitere werden folgen. Daran arbeiten wir mit Nachdruck.
Ausführliche Informationen zum Thema ATEX und der Umsetzung eines dafür abgestimmten Produktprogramms von Festo finden Sie in der Broschüre