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REACH
EU-Verordnung 1907/2006

REACH EU-Verordnung 1907/2006

REACH= Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals

Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Artikel 7 der neuen Verordnung enthält Vorgaben zu chemische Stoffen. Als europäische Verordnung gilt diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar und muss nicht wie bei europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Zweck von REACH: Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt

Weitere Informationen

Erklärung von Festo zu REACH