REACh
EG-Verordnung 1907/2006/EG (REACh)

REACH EU-Verordnung 1907/2006

REACh= Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals

Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Artikel 7 der neuen Verordnung enthält Vorgaben zu chemische Stoffen. Als europäische Verordnung gilt diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar und muss nicht wie bei europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Zweck von REACh: Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt

Informationen zu SVHC (Substances of Very High Concern) in Erzeugnissen

Alle nach August 2012 hergestellten Produkte enthalten keine SVHC über 0,1 m% der aktuellen Kandidatenliste.

 

Auf dem Typenschild finden Sie Informationen zum Herstellungsdatum:

Typenschild Herstellungsdatum

 

Erklärung von Festo zu REACh

REACh-Erklärung