REACh= Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals
Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Artikel 7 der neuen Verordnung enthält Vorgaben zu chemische Stoffen. Als europäische Verordnung gilt diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar und muss nicht wie bei europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.
Zweck von REACh: Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt
Informationen zu SVHC (Substances of Very High Concern) in Erzeugnissen
Alle nach August 2012 hergestellten Produkte enthalten keine SVHC über 0,1 m% der aktuellen Kandidatenliste.
Auf dem Typenschild finden Sie Informationen zum Herstellungsdatum:
