Nutzungsbedingungen
I. Schutzrechte und Nutzungsumfang
Die Datei Ihrer Wahl unterliegt Schutzbestimmungen. Festo oder Dritte haben
Schutzrechte an dieser elektronischen Dokumentation, die Festo sowohl auf
portablen Datenträgern (z. B. Diskette, CD-ROM, DVD, ...), als auch im Internet
und/oder Intranet zur Verfügung stellt, im Folgenden stets "elektronische
Dokumentation" genannt. Soweit Dritten ganz oder teilweise Rechte an dieser
elektronischen Dokumentation zustehen, hat Festo entsprechende Nutzungsrechte.
Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen abweichend geregelt, wird keine
Lizenz zur Nutzung und/oder Verwertung des geistigen Eigentums, Urheberrechte,
Patente, Marken, Typenbezeichnungen, Logos und Embleme von Festo, oder Dritten
erteilt.
Festo gestattet dem Verwender die einfache Nutzung unter den folgenden
Voraussetzungen:
1. Nutzungsumfang
a) Der Verwender der elektronischen Dokumentation ist berechtigt, diese für
eigene, ausschließlich betriebsinterne Zwecke auf beliebig vielen Maschinen
innerhalb seines Betriebsgeländes (Einsatzort) zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht
umfasst das Recht, die elektronische Dokumentation ausschließlich auf den am
Einsatzort eingesetzten Zentraleinheiten (Maschinen) zu speichern.
b) Die elektronische Dokumentation darf am Einsatzort des Verwenders in
beliebiger Zahl über einen Drucker ausgedruckt werden, sofern dieser Ausdruck
vollständig mit diesen Nutzungsbedingungen und sonstigen Benutzerhinweisen
ausgedruckt bzw. verwahrt und verwendet wird.
c) Mit Ausnahme des Festo Logos ist der Verwender berechtigt, Bilder und Texte
der elektronischen Dokumentation zur Erstellung eigener Maschinen- und
Anlagendokumentation zu verwenden. Die Verwendung des Festo Logos bedarf der
vorherigen schriftlichen Genehmigung von Festo. Für die Übereinstimmung
genutzter Bilder und Texte mit der Maschine/Anlage bzw. dem Produkt ist der
Verwender selbst verantwortlich.
d) Weitergehende Nutzungen sind nur in folgendem Rahmen zulässig:
Das Vervielfältigen ausschließlich zur Verwendung im Rahmen einer Maschinen- und
Anlagendokumentation aus elektronischen Dokumenten sämtlicher dokumentierter
Zulieferbestandteile. Die Demonstration gegenüber Dritten ausschließlich unter
Sicherstellung, dass kein Datenmaterial ganz oder teilweise in anderen
Netzwerken oder anderen Datenträgern verbleibt, dorthin gerät oder dort
reproduziert werden kann.
Die Weitergabe von Ausdrucken an Dritte außerhalb der Regelung in Ziffer 3 sowie
jede Bearbeitung oder andersartige Verwendung sind nicht zulässig.
2. Copyright Vermerk
Jedes "elektronische Dokument" enthält einen Copyright Vermerk. In jede Kopie
und jeden Ausdruck muss dieser Vermerk entsprechend unverändert und deutlich
sichtbar übernommen werden. Bsp.: © 2010, Festo AG & Co. KG, D-73726 Esslingen
3. Übertragung der Nutzungsbefugnis
Der Verwender kann seine Nutzungsbefugnis in dem Umfang und mit den
Beschränkungen der Bedingungen gemäß Ziffer 1 und 2 insgesamt auf einen Dritten
übertragen. Auf diese Nutzungsbedingungen ist der Dritte ausdrücklich
hinzuweisen.
II. Export der elektronischen Dokumentation
Der Verwender muss beim Export der elektronischen Dokumentation die
Ausfuhrbestimmungen des ausführenden Landes und die Einfuhrbestimmungen des
Landes des Erwerbs beachten.
III. Gewährleistung
1. Festo Produkte werden hard- und softwaretechnisch weiterentwickelt. Der Hard-
und ggf. der Software-Stand des Produkts ist dem Typenschild des Produkts zu
entnehmen. Liegt die elektronische Dokumentation, gleich in welcher Form, einem
Produkt nicht unmittelbar bei, d.h. wird nicht auf einem, dem Produkt
beiliegenden portablen Datenträger mit dem betreffenden Produkt als
Liefereinheit ausgeliefert, gewährleistet Festo nicht, dass die elektronische
Dokumentation mit jedem Hard- und Software-Stand des Produkts übereinstimmt.
Allein maßgeblich für den übereinstimmenden Hard- und Software-Stand von Produkt
und elektronischer Dokumentation ist in diesem Fall die dem Produkt beiliegende
gedruckte Dokumentation von Festo.
2. Die in dieser elektronischen Dokumentation enthaltenen Informationen können
von Festo ohne Vorankündigungen geändert werden.
IV. Haftung/ Haftungsbeschränkungen
1. Festo stellt diese elektronische Dokumentation zur Verfügung, um den
Verwender bei der Erstellung seiner Maschinen- und Anlagendokumentation zu
unterstützen. Die elektronische Dokumentation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengestellt. Trotzdem kann Festo keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und
Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung
für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser elektronischen
Dokumentation entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 4. eine
Haftung besteht.
2. Für die elektronische Dokumentation, die in Form von portablen Datenträgern
nicht unmittelbar einem Produkt beiliegt, d.h. nicht mit einem Produkt als
Liefereinheit ausgeliefert wurde, gewährleistet Festo jedoch nicht, dass die
separat vorgehaltene/gelieferte elektronische Dokumentation mit dem vom
Verwender tatsächlich genutzten Produkt übereinstimmt. Letzteres gilt
insbesondere bei auszugsweisem Gebrauch für eigene Dokumentationen des
Verwenders. Die Gewährleistung und Haftung für separat vorgehaltene / gelieferte
portable Datenträger, d.h. mit Ausnahme der im Internet/Intranet vorgehaltenen
elektronischen Dokumentation, beschränkt sich ausschließlich auf eine
ordnungsgemäße Duplikation der Software, wobei Festo gewährleistet, dass jeweils
der neueste Stand der Dokumentation Inhalt des betreffenden, portablen
Datenträgers ist. In Bezug auf die im Internet/Intranet vorgehaltene
elektronische Dokumentation wird nicht gewährleistet, dass diese denselben
Versionsstand aufweist wie die zuletzt drucktechnisch veröffentlichte Ausgabe.
3. Festo haftet ferner nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg oder für
Schäden oder Ansprüche Dritter wegen der Nutzung/Verwendung der vom Verwender
eingesetzten Dokumentation, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von
Schutzrechten Dritter, welche die Nutzung der elektronischen Dokumentation
betreffen.
4. Die Haftungsbeschränkungen nach Absatz 1., 2. und 3. gelten nicht, soweit in
Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von
Leben, Körper, Gesundheit oder bei Mängeln, die Festo arglistig verschwiegen
oder deren Abwesenheit Festo garantiert hat, eine zwingende Haftung besteht. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Festo auch bei
leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
V. Sicherheitsrichtlinien/ Dokumentation
Gewährleistungs- und Haftungsanspruch nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen
(Ziff. III. u. IV) sind nur gegeben, wenn der Anwender die
Sicherheitsrichtlinien der Dokumentation im Zusammenhang mit der Nutzung der
Maschine und deren Sicherheitsrichtlinien beachtet hat. Für die Kompatibilität
nicht mit einem Produkt als Liefereinheit ausgelieferter elektronischer
Dokumentation mit dem vom Anwender tatsächlich genutzten Produkt ist der
Anwender selbst verantwortlich.