Nutzungsbedingungen

I. Schutzrechte und Nutzungsumfang
Die Datei Ihrer Wahl unterliegt Schutzbestimmungen. Festo oder Dritte haben Schutzrechte an dieser elektronischen Dokumentation, die Festo sowohl auf portablen Datenträgern (z. B. Diskette, CD-ROM, DVD, ...), als auch im Internet und/oder Intranet zur Verfügung stellt, im Folgenden stets "elektronische Dokumentation" genannt. Soweit Dritten ganz oder teilweise Rechte an dieser elektronischen Dokumentation zustehen, hat Festo entsprechende Nutzungsrechte. Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen abweichend geregelt, wird keine Lizenz zur Nutzung und/oder Verwertung des geistigen Eigentums, Urheberrechte, Patente, Marken, Typenbezeichnungen, Logos und Embleme von Festo, oder Dritten erteilt.

Festo gestattet dem Verwender die einfache Nutzung unter den folgenden Voraussetzungen:

1. Nutzungsumfang
a) Der Verwender der elektronischen Dokumentation ist berechtigt, diese für eigene, ausschließlich betriebsinterne Zwecke auf beliebig vielen Maschinen innerhalb seines Betriebsgeländes (Einsatzort) zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die elektronische Dokumentation ausschließlich auf den am Einsatzort eingesetzten Zentraleinheiten (Maschinen) zu speichern.
b) Die elektronische Dokumentation darf am Einsatzort des Verwenders in beliebiger Zahl über einen Drucker ausgedruckt werden, sofern dieser Ausdruck vollständig mit diesen Nutzungsbedingungen und sonstigen Benutzerhinweisen ausgedruckt bzw. verwahrt und verwendet wird.
c) Mit Ausnahme des Festo Logos ist der Verwender berechtigt, Bilder und Texte der elektronischen Dokumentation zur Erstellung eigener Maschinen- und Anlagendokumentation zu verwenden. Die Verwendung des Festo Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Festo. Für die Übereinstimmung genutzter Bilder und Texte mit der Maschine/Anlage bzw. dem Produkt ist der Verwender selbst verantwortlich.
d) Weitergehende Nutzungen sind nur in folgendem Rahmen zulässig:
Das Vervielfältigen ausschließlich zur Verwendung im Rahmen einer Maschinen- und Anlagendokumentation aus elektronischen Dokumenten sämtlicher dokumentierter Zulieferbestandteile. Die Demonstration gegenüber Dritten ausschließlich unter Sicherstellung, dass kein Datenmaterial ganz oder teilweise in anderen Netzwerken oder anderen Datenträgern verbleibt, dorthin gerät oder dort reproduziert werden kann.
Die Weitergabe von Ausdrucken an Dritte außerhalb der Regelung in Ziffer 3 sowie jede Bearbeitung oder andersartige Verwendung sind nicht zulässig.

2. Copyright Vermerk
Jedes "elektronische Dokument" enthält einen Copyright Vermerk. In jede Kopie und jeden Ausdruck muss dieser Vermerk entsprechend unverändert und deutlich sichtbar übernommen werden. Bsp.: © 2010, Festo AG & Co. KG, D-73726 Esslingen

3. Übertragung der Nutzungsbefugnis
Der Verwender kann seine Nutzungsbefugnis in dem Umfang und mit den Beschränkungen der Bedingungen gemäß Ziffer 1 und 2 insgesamt auf einen Dritten übertragen. Auf diese Nutzungsbedingungen ist der Dritte ausdrücklich hinzuweisen.

II. Export der elektronischen Dokumentation
Der Verwender muss beim Export der elektronischen Dokumentation die Ausfuhrbestimmungen des ausführenden Landes und die Einfuhrbestimmungen des Landes des Erwerbs beachten.

III. Gewährleistung
1. Festo Produkte werden hard- und softwaretechnisch weiterentwickelt. Der Hard- und ggf. der Software-Stand des Produkts ist dem Typenschild des Produkts zu entnehmen. Liegt die elektronische Dokumentation, gleich in welcher Form, einem Produkt nicht unmittelbar bei, d.h. wird nicht auf einem, dem Produkt beiliegenden portablen Datenträger mit dem betreffenden Produkt als Liefereinheit ausgeliefert, gewährleistet Festo nicht, dass die elektronische Dokumentation mit jedem Hard- und Software-Stand des Produkts übereinstimmt. Allein maßgeblich für den übereinstimmenden Hard- und Software-Stand von Produkt und elektronischer Dokumentation ist in diesem Fall die dem Produkt beiliegende gedruckte Dokumentation von Festo.
2. Die in dieser elektronischen Dokumentation enthaltenen Informationen können von Festo ohne Vorankündigungen geändert werden.

IV. Haftung/ Haftungsbeschränkungen
1. Festo stellt diese elektronische Dokumentation zur Verfügung, um den Verwender bei der Erstellung seiner Maschinen- und Anlagendokumentation zu unterstützen. Die elektronische Dokumentation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann Festo keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser elektronischen Dokumentation entstehen, wird ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 4. eine Haftung besteht.
2. Für die elektronische Dokumentation, die in Form von portablen Datenträgern nicht unmittelbar einem Produkt beiliegt, d.h. nicht mit einem Produkt als Liefereinheit ausgeliefert wurde, gewährleistet Festo jedoch nicht, dass die separat vorgehaltene/gelieferte elektronische Dokumentation mit dem vom Verwender tatsächlich genutzten Produkt übereinstimmt. Letzteres gilt insbesondere bei auszugsweisem Gebrauch für eigene Dokumentationen des Verwenders. Die Gewährleistung und Haftung für separat vorgehaltene / gelieferte portable Datenträger, d.h. mit Ausnahme der im Internet/Intranet vorgehaltenen elektronischen Dokumentation, beschränkt sich ausschließlich auf eine ordnungsgemäße Duplikation der Software, wobei Festo gewährleistet, dass jeweils der neueste Stand der Dokumentation Inhalt des betreffenden, portablen Datenträgers ist. In Bezug auf die im Internet/Intranet vorgehaltene elektronische Dokumentation wird nicht gewährleistet, dass diese denselben Versionsstand aufweist wie die zuletzt drucktechnisch veröffentlichte Ausgabe.
3. Festo haftet ferner nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg oder für Schäden oder Ansprüche Dritter wegen der Nutzung/Verwendung der vom Verwender eingesetzten Dokumentation, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter, welche die Nutzung der elektronischen Dokumentation betreffen.
4. Die Haftungsbeschränkungen nach Absatz 1., 2. und 3. gelten nicht, soweit in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Mängeln, die Festo arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Festo garantiert hat, eine zwingende Haftung besteht. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Festo auch bei leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

V. Sicherheitsrichtlinien/ Dokumentation
Gewährleistungs- und Haftungsanspruch nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen (Ziff. III. u. IV) sind nur gegeben, wenn der Anwender die Sicherheitsrichtlinien der Dokumentation im Zusammenhang mit der Nutzung der Maschine und deren Sicherheitsrichtlinien beachtet hat. Für die Kompatibilität nicht mit einem Produkt als Liefereinheit ausgelieferter elektronischer Dokumentation mit dem vom Anwender tatsächlich genutzten Produkt ist der Anwender selbst verantwortlich.



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