1 2 4 3 Risikoanalyse Berichterstattung Beschwerdemechanismus Grundsatzerklärung Die Grafik zeigt den systematischen Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte. Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Transparenz zu Konfliktmineralien erhöhen Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, alle geltenden Vorschriften zu Konfliktmineralien einzuhalten. Um dies beurteilen zu können, untersuchen wir, aus welchen Schmelzen die Rohstoffe unserer Produkte kommen. Hierbei stützen wir uns auf die Methoden der Responsible Minerals Initiative. Im Zuge der Lieferantenselbstauskunft verlangen wir auch von unseren Geschäftspartnern Auskunft über die Verwendung möglicher Konfliktmineralien. Wir füllen außerdem das „Conflict Minerals Reporting Template“ (CMRT) der Responsible Minerals Initiative aus, um für Transparenz zu sorgen, damit der Anteil an zertifizierten Schmelzen weltweit erhöht werden kann. Rechtliche Anforderungen erfüllen Eingekaufte Produkte überprüfen wir zudem nach einem internen Standard. Ziel ist es, die geforderten Stoffverbote und Deklarationspflichten zu erfüllen. Maßgeblich sind hierfür unter anderem die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Mehr dazu im Compliance-Abschnitt auf den Nachhaltigkeitsseiten unserer Konzern-Website. Weitere Instrumente zum Lieferantenmanagement zur Überwachung der Umweltanforderungen 2024 wurden neun Lieferanten im Zuge der Lieferantenqualifizierung oder bei turnusmäßiger Überprüfung auditiert. Wir planen derzeit die Einführung zusätzlicher Entscheidungskriterien und wollen Lieferanten künftig auch nach ihrem spezifischen Treibhausgasausstoß auswählen. Risikobasierte Lieferantenüberprüfung gemäß dem LkSG-Ansatz Jedes Jahr führen wir eine Risikoanalyse unserer Lieferantenrisiken durch. 2024 haben wir in diesem Zuge etwa 2.000 analysiert. Rund 800 von ihnen müssen aufgrund der Ergebnisse eine spezifische, am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) orientierte Selbstauskunft zu geschützten Rechtspositionen des LkSG abgeben. Abgefragt werden unter anderem der Einfluss auf soziale und ökologische Aspekte und das jeweilige Länderrisiko. Mithilfe der Selbstauskunft werden zirka 98 Prozent des Einkaufsvolumens abgedeckt. Als Präventionsmaßnahme wurden im Jahr 2024 Sustainability Audits bei potenziell risikobehafteten Lieferanten in Bulgarien, Brasilien, Indien, der Türkei und Ungarn durchgeführt. Dabei wurden vereinzelt Verletzungen von Umweltanforderungen festgestellt, die zügig behoben wurden. Soziale Anforderungen wurden nicht verletzt. Die Erkenntnisse haben wir zugleich zur kontinuierlichen Verbesserung der Risikoanalyse genutzt. Als weitere Präventionsmaßnahme haben wir im Berichtsjahr zum LkSG sowie zu weiteren umweltrelevanten Schutzgütern eine umfangreiche Schulungskampagne für Einkaufsmitarbeitende und Lieferanten gestartet. Die Schulungen können auch als Teil der Abhilfemaßnahmen bei Lieferanten genutzt werden. Menschenrechte in der Lieferkette 3. Beschwerdemechanismus, basierend auf einem Hinweisgeberportal für anonyme Meldungen sowie dem Bereich Nachhaltigkeit und dem Compliance Office für direkte Meldungen. 2024 gingen 15 Hinweise über das Hinweisgeberportal bei uns ein. Die Fälle wurden geprüft und soweit nötig mit dem jeweiligen Fachbereich aufgearbeitet und abgeschlossen. 4. Jährliche Berichterstattung zu Risikoanalyse und abgeleiteten Präventionsmaßnahmen. Sie richtet sich an den Vorstand sowie einschlägige Behörden. Im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht informieren wir zudem über unsere Aktivitäten zur Umsetzung des LkSG. Weitere Details finden sich in unserem Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), erhältlich auf unserer Unternehmenswebsite www.festo.com/ethik-und-governance. 1. Grundsatzerklärung und Selbstverpflichtung, die Menschenrechte und zugehörigen Umweltrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten zu schützen und Rechtsverletzungen vorzubeugen. Sie wurde 2024 aktualisiert. 2. Jährliche Risikoanalyse zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten unserer Wertschöpfungskette. Aufgrund ihrer Ergebnisse haben wir 2024 insgesamt 44 Lieferanten in Ländern mit hohem und mittlerem Risiko auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen geprüft. Weitere Details zur Risikoanalyse haben wir im Nachhaltigkeitsbericht 2023 in Kapitel 6.3 beschrieben. Systematisch und global: unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte Unser globaler Ansatz im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten basiert auf einem operativen Risikomanagement. Verantwortlich hierfür ist die Menschenrechtsbeauftragte der Festo Gruppe. Sie leitet zudem unser vierteljährlich tagendes Menschenrechtskomitee aus Fachleuten der Bereiche strategischer Einkauf, Corporate Compliance, Internal Control Systems and Risk Management, Global Health and Safety, Human Resources und Nachhaltigkeit. Es überwacht die Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung unseres Ansatzes, bestehend aus: 2. Soziales Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2024 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2024 48 49
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