Festo_Nachhaltigkeitsbericht_2020
Menschenrechte vor Missbräuchen schützen ... • durch Dritte (inklusive Unternehmen) • durch angemessene Richtlinien, Regulierung und Rechtsprechung (Leitprinzip 1–10) Verantwortung ... • mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln • die Rechte anderer nicht zu verletzen • nachteilige Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, zu beseitigen (Leitprinzip 11–24) Verantwortung von Staat und Wirtschaft ... • um einen besseren Zugang zu den Opfern zu ermöglichen • zu effektiver Abhilfe, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (Leitprinzip 25–31) 1. Die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte 2. Die Verantwortung der Unterneh- men, die Menschenrechte zu achten 3. Zugang zu Abhilfe Vereinte Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte “ 4.2 Menschenrechte Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zu Menschen- rechten und Arbeitsbedingungen hat sich der Vorstand verpflich- tet, die international anerkannten Menschenrechte und die grund- legenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit einzuhalten. Seit 2010 adressiert Festo systematisch die Themen Menschen- rechte und Kinderarbeit an seine direkten Lieferanten im internati- onalen Produktionsverbund. Die Einhaltung von Menschenrechten und das Verbot von Kinderarbeit werden über den Code of Con- duct, den Code of Conduct for Business Partners und im Rahmen von Lieferantenüberprüfungen fest vereinbart. Am 16. Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat seine Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese beziehen sich auf alle Staaten sowie transnationale und sonstige Wirt- schaftsunternehmen – ungeachtet ihrer Größe, ihres Sektors, ihres Standorts, ihrer Eigentumsverhältnisse oder ihrer Struktur. Zur Realisierung der Menschenrechte müssen alle abgebildeten Akteure ihrer Verantwortlichkeit nachkommen. Die primäre Pflicht obliegt den Staaten, die Menschenrechte zu schützen und umzu- setzen. Die Unternehmen sollen gewährleisten, dass sie in all ihren Aktivitäten die Menschenrechte beachten. Mithilfe von Beschwer- demechanismen müssen sowohl die Staaten als auch die Unter- nehmen sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen identifi- ziert werden können und bei einem Schadensfall den Betroffenen Abhilfemaßnahmen garantiert werden. In der Grafik rechts werden unsere derzeitigen Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Men- schenrechte (zukünftig: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) abgebildet. Diese werden kontinuierlich geprüft und erweitert. VDMA Peer Group Seit dem Jahr 2020 engagieren wir uns in einer Peer Group des Ver- bands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), um die Kernelemente des neuen Gesetzes sowie unterschiedliche Metho- den der Risikoanalyse zu diskutieren und Erfahrungen auszutau- schen. Festo ist sich seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht bewusst und arbeitet kontinuierlich an Sensibilisierungskampag- nen sowie der prozessualen Weiterentwicklung. Eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine men- schenrechtliche Folgenabschätzung im Rahmen des Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetzes wurden an den Geschäftsstandorten der Festo Gruppe bisher noch nicht durchgeführt. GRI 412-1 Grundsatzerklärung Festo bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte. Die unternehmerische Sorgfaltspflicht hierfür ist im Rahmen des Code of Conduct sowie im Code of Conduct for Busi- ness Partners festgeschrieben. Risikoanalyse (Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen) Seit 2020 arbeiten wir an einer Methodik zur systematischen Bewertung menschenrechtlicher Risiken in der Wertschöp- fungskette. Seit 2010 führen wir im Rahmen unserer Export- kontrolle systembasierte Prüfungen (Embargo-, Sanktions- listen- und Güterlistenprüfung sowie eine Prüfung von kriti- scher Endverwendung) durch. In diesen Prüfungen sollen u.a. Menschenrechtsverletzungen identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Beschwerdemechanismus Seit 2015 ist ein Hinweisgeberportal fester Bestandteil des Festo Compliance-Management-Systems. Darin können Beschwerden oder Hinweise zu Menschenrechtsverletzun- gen anonymisiert gemeldet werden. Im nächsten Schritt würde eine systematische Aufarbeitung der Beschwerde folgen. siehe Compliance, Seite 38 Berichterstattung Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts wird jährlich über die Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengeset- zes berichtet. In dem GRI-Index werden die entsprechen- den KPIs (Key Performance Indicator) zum Thema Men- schenrechte erläutert. GRI 407-1, GRI 408-1, GRI 409-1, GRI 414-1, GRI 414-2 Seite 20 GRI 412-1 Seite 40 GRI 410-1, 411-1 , 413-2 Seite 88 Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Grafik in Anlehnung an Analyserahmen „Schutz, Achtung und Abhilfe“ 4. Ethik und Governance 4. Ethik und Governance Derzeitige Maßnahmen zur Umsetzung des NAPs 40 41 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2020 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2020
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