Stand Oktober 2017
1.1 Diese Lizenzbedingungen finden ausschließlich Anwendung auf von der Festo SE & Co. KG, Esslingen/Deutschland („Festo“) über die Festo App World oder auf anderem Wege angebotene Software Applikationen („Apps“).
1.2 Festo bietet Apps für folgende Einsatzzwecke an: (i) produktspezifische Apps, die an ein bestimmtes Produkt von Festo („designiertes Produkt“) geknüpft sind und zur Steuerung oder Erweiterung des Funktionsumfangs dieses Produkts dienen („Motion Apps“), (ii) Apps, die die Funktionalität bestehender Softwareprodukte wie CAD-Programme erweitern („Add-On Apps“) und (iii) sonstige Apps, die der Kunde auf dem jeweils in der Produktbeschreibung genannten Endgerät nutzen kann. Motion Apps sind auf dem designierten Produkt bereits vorinstalliert oder können mittels Firmware-Update installiert werden. Soweit Motion Apps nicht freigeschaltet sind, kann der Kunde für diese in der Festo App-World unter Angabe des zugehörigen Produktschlüssels einen individuellen Lizenzschlüssel erwerben, mit dem die Freischaltung erfolgt.
1.3 Apps und die zugehörige Anwenderdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Soweit in der App oder der Anwenderdokumentation nicht anders angegeben, stehen alle Rechte an der Software und der Anwenderdokumentation ausschließlich Festo zu. Soweit in der App Komponenten oder Module anderer Softwarehersteller enthalten sind („Drittsoftware“), insbesondere Open Source Software Komponenten, gelten die jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen, auf die in der App und/oder der Programmdokumentation von Festo verwiesen wird.
1.4 Der Kunde erhält Apps ausschließlich im Objektcode-Format zusammen mit der zugehörigen Anwenderdokumentation. Vorbehaltlich Ziffer 2.4 Satz 2 hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes oder der Entwicklungsdokumentation.
1.5 Mit dem Einsatz der jeweiligen App erklärt sich der Kunde bzw. Nutzer im Verhältnis zu Festo mit der Geltung dieser Lizenzbedingungen einverstanden. Diese Lizenzbedingungen gelten auch für verbesserte Versionen (Updates) und Erweiterungen (Upgrades) der Apps, die der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, soweit nicht bei Erwerb des jeweiligen Updates oder Upgrades abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2.1 Die Lizenz beinhaltet ein weltweites, zeitlich unbegrenztes (vorbehaltlich Ziffer 3.1), nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe von Ziffer 2.6 übertragbares Nutzungsrecht an der App und der zugehörigen Anwenderdokumentation im nachfolgend beschriebenen Umfang.
2.2 Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der App in dem in der jeweiligen Produktbeschreibung festgelegten Umfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig. Nutzung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der App zu Zwecken ihrer Ausführung und der Verarbeitung von Daten.
2.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der App etwaiger Lizenzfiles und der zugehörigen Anwenderdokumentation auf separatem Datenträger anzufertigen, die mit der Original-Kennzeichnung (inklusive des Copyright-Vermerks) von Festo kenntlich gemacht werden muss. Die Nutzung der Sicherungskopie ist nur bei Verschlechterung oder Untergang der originär vom Kunden erworbenen App zulässig. Der Kunde unterliegt auch hinsichtlich der Nutzung der Sicherungskopie diesen Lizenzbedingungen. Im Übrigen ist der Kunde ohne Zustimmung von Festo nicht berechtigt, weitere Kopien der App und/oder der Anwenderdokumentation oder von Teilen davon herzustellen und zu nutzen.
2.4 Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Festo nicht berechtigt, die App zu bearbeiten, zu ändern oder sonst umzuarbeiten sie eine andere Darstellungsform rückzuübersetzen (dekompilieren), etwaige Kopier-schutzmechanismen, einem digitalen Rechtemanagement (DRM) dienende Programmelemente, Sicherheitscodes oder der Kennzeichnung der Software dienende Merkmale einschließlich des Produkt- oder Lizenzschlüssels (vgl. Ziff. 1.2) zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern oder Angaben in der App und der Anwenderdokumentation über die Herstellereigenschaft, die Urheberrechte (Copyright) oder sonstige Schutzrechte von Festo zu entfernen. Die Bestimmungen der §§ 69 d Abs. 3 und § 69 e UrhG bleiben unberührt.
2.5 Festo ist berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen, insbeson-dere der für die jeweilige App gültigen Nutzungsbeschränkungen durch technische Mittel sicherzustellen und bei Verstößen technische Maßnahmen bis hin zu einer Programmsperre einzusetzen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen si-cherzustellen. Die Weitergabe der App oder des individuellen Produkt- oder Lizenzschlüssels an unberechtigte Dritte ist außer in den Fällen einer zulässigen Übertragung gemäß Ziffer 2.6 nicht gestattet.
2.6 Der Kunde ist berechtigt, die App zusammen mit der Lizenz nach diesen Lizenzbedingungen dauerhaft auf einen nachfolgenden Erwerber zu übertragen. Motion Apps können nur zusammen mit dem designierten Produkt übertragen werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Übertragung ist, dass der Kunde keine Kopien der App zurückbehält und sich dauerhaft jeder weiteren Nutzung der betreffenden App enthält. Die Regelungen in Ziffer 3.3 gelten insoweit entsprechend mit der Maßgabe, dass der Kunde berechtigt und verpflichtet ist, die App und die Anwenderdokumentation sowie eine Kopie dieser Lizenzbedingungen an den nachfolgenden Erwerber zu übergeben. Das Nutzungsrecht des nachfolgenden Erwerbs beginnt erst mit Eingang einer von dem Kunden und dem nachfolgenden Erwerber unterschriebenen Übergabebestätigung bei Festo, wobei der Name bzw. die Firma des nachfolgenden Erwerbers und dessen Geschäftsanschrift vollständig anzugeben sind. In der Übergabebestätigung hat der nachfolgende Erwerber diese Lizenzbedingungen anzuerkennen und der Kunde zu versichern, dass er sämtliche bei ihm etwa noch vorhandene Kopien der App und der zugehörigen Anwenderdokumentation – einschließlich der von ihm erstellten Sicherungskopie, soweit diese nicht an den nachfolgenden Erwerber übergeben wurde – gelöscht oder auf anderem Wege unbrauchbar gemacht hat.
2.7 Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die App in anderer Weise oder für andere Zwecke als in dieser Ziffer 2 beschrieben zu nutzen oder die App ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft Dritten zur Nutzung zu überlassen.
3.1 Die Lizenz wird auf Dauer, d.h. ohne zeitliche Begrenzung eingeräumt. Sie beginnt bei vorinstallierten und standardmäßig bzw. bei Lieferung bereits freigeschalteten Motion Apps mit dem Erwerb des designierten Produkts, bei vorinstallierten, aber nicht serienmäßig freigeschalteten Motion Apps mit der Freischaltung unter Verwendung des im App-Store dafür erworbenen Lizenzschlüssels und bei sonstigen Apps mit dem Erwerb der App in der App World.
3.2 Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen, insbesondere der Regelungen in Ziffer 2, ist Festo nach vorheriger Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung der Lizenz hinsichtlich der von der Verletzung betroffenen App aus wichtigem Grund berechtigt, es sei denn, die Verletzung und deren Folgen sind nur unwesentlich. Die Geltendmachung von Schadensersatz durch Festo bleibt vorbehalten.
3.3 Mit Zugang der Kündigung der Lizenz gemäß Ziffer 3.2 erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der von der Kündigung betroffenen App. Der Kunde ist verpflichtet, diese dauerhaft zu deinstallieren. Sofern eine Deinstallation aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der Kündigung betroffene App dauerhaft zu deaktivieren. Etwa angefertigte Sicherungskopien der betreffenden App und der zugehörigen Anwenderdokumentation hat der Kunde zu vernichten. Die vollständige Deinstallation oder Deaktivierung und Vernichtung ist gegenüber Festo schriftlich zu versichern und auf Verlangen von Festo in ge-eigneter Form nachzuweisen.
3.4 Im Übrigen ist eine Kündigung der Lizenz durch Festo oder den Kunden nicht möglich.
4.1 Die Gebühren für die Lizenz sind mit dem Kaufpreis für die betreffende App abgegolten, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Festo ergibt.
4.2 Die Gebühren sind im Falle einer Kündigung der Lizenz aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 3.2 nicht rückzahlbar. Soweit die gezahlten Gebühren den Wert der bis zur Kündigung erfolgten Nutzung übersteigen, sind sie auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch von Festo anzurechnen.
5.1 Der Kunde hat alle ihm bekannt werdenden Informationen über die App vertraulich zu behandeln, die über die allgemein bekannten Funktionen und Darstellungen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere vertrauliche Informationen über die verwendeten Programmiermethoden und -verfahren einschließlich des Quellcodes sowie sonstige die App betreffende vertrauliche Materialien und Unterlagen von Festo, die dem Kunden zugänglich werden.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vertraulichkeit gemäß Ziffer 5.1 sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugriff Dritter auf die App und die Anwenderdokumentation durch geeignete technische Vorkehrungen, wie beispielsweise die Vergabe von Passwörtern, zu verhindern.
5.3 Der Kunde hat die von ihm gemäß Ziffer 2.3 gefertigte Sicherungskopie der App und der Anwenderdokumentation an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren und seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der in dieser Ziffer 5 vereinbarten Geheimhaltungs- und Obhutspflichten ausdrücklich hinzuweisen.
5.4 Sonstige zwischen dem Kunden und Festo getroffene Vereinbarungen zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
6.1 Diese Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.
6.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen sind die Gerichte am Sitz von Festo ausschließlich zuständig. Festo ist jedoch auch berechtigt, gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.
6.3 Die App unterliegt den Ausfuhrkontroll- und Exportgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen, Verordnungen und Anweisungen der Bundesrepublik Deutschland, der EU sowie den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde verpflichtet sich, die App nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Festo an eine Regulierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechend anwendbaren Ausfuhrkontroll- und Exportgesetzen, Verordnungen oder Anweisungen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde / Nutzer für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in welchem er die App nutzt, in Bezug auf diese Nutzung verantwortlich.