Um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, müssen verbindliche Ethik- und Governance-Standards gesetzt und weltweit eingehalten werden. Deshalb verpflichten wir uns dazu, stets fair und nach geltendem Recht sowie anwendbaren Vorgaben, Normen und Richtlinien zu handeln. Eine zentrale Rolle spielen dabei rechtskonforme Geschäftsprozesse und integres Verhalten ebenso wie die Achtung der UN-Menschenrechte und die Sicherung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bieten Chancen und Herausforderungen zugleich. Festo ist sich seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht bewusst und arbeitet kontinuierlich an Sensibilisierungskampagnen sowie der prozessualen Weiterentwicklung.
Mit der Unterzeichnung unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte (PDF) hat sich der Vorstand verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte und die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit einzuhalten.
Im Folgenden wird die unternehmerische Sorgfaltspflicht von Festo zu den Kernelementen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aufgezeigt.
Mit unserer Grundsatzerklärung (PDF) bekennen wir uns öffentlich, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber den Geschäftspartnern (unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten), die Menschenrechte und zugehörigen Umweltrechte zu schützen sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen. In diesem Rahmen wird der systematische Ansatz, wie wir als Unternehmen unserer unternehmerischen Verantwortung nachkommen, dargelegt.
Die unternehmerische Sorgfaltspflicht ist außerdem im Rahmen unseres Code of Conduct (PDF) sowie im Code of Conduct for Business Partners (PDF) festgeschrieben. Alle Lieferanten müssen die Einhaltung unseres Code of Conduct for Business Partners mit Unterschrift bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Compliance. Unsere Verhaltenskodizes zum Download finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Es wird eine jährliche Risikoanalyse sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für unmittelbare Zulieferer durchgeführt, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren. Wir analysieren interne und externe Datenquellen, um potenzielle Risiken für unseren Geschäftsbereich und unsere direkten Lieferanten zu identifizieren.
Dabei berücksichtigen wir sowohl allgemeine Risiken, wie Länder- und Warengruppenrisiken im Einkauf, als auch spezifische Risiken, die unserem Geschäftszweck entsprechen. Zur Einschätzung des Länderrisikos orientieren wir uns an Quellen wie dem ITUC Global Labour Rights Index und der Countries' Risk Classification der Business Social Compliance Initiative (BSCI).
Wir nutzen auch interne Informationen aus Vor-Ort-Überprüfungen und anderen Kontrollmaßnahmen zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten. Die Risiken werden nach ihrer Ausprägung und dem Grad der eigenen Verantwortung priorisiert.
Im Rahmen unseres systematischen Ansatzes werden soziale und ökologische Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysiert, um sie angemessen in die Risikobewertung und Geschäftsentscheidungen einzubeziehen.
Die wesentlichen menschenrechtlichen Themen im eigenen Geschäftsbereich umfassen:
Die menschenrechtlichen potenziellen Risikofelder in der Lieferkette sind:
Zusätzlich werden im Rahmen der Exportkontrolle systembasierte Prüfungen durchgeführt, einschließlich Embargo-, Sanktionslisten- und Güterlistenprüfungen sowie Prüfungen der kritischen Endverwendung.
Ein ethisch einwandfreies, rechts- und regelkonformes Handeln ist an allen weltweiten Standorten von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde eine umfassende Governance-Struktur mit den Bereichen Corporate Risikomanagement, Compliance Management, Exportkontrolle, Umweltmanagement, Internes Kontrollsystem sowie der Internen Revision errichtet.
Neben der Grundsatzerklärung und dem Beschwerdeverfahren wurden zahlreiche ergänzende Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Folgend ein Auszug:
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltmanagement
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat bei Festo seit jeher einen hohen Stellenwert. Deshalb werden die Arbeitsbedingungen kontinuierlich anhand von durchgeführten Audits überprüft und verbessert. Zudem wollen wir negative Umweltauswirkungen stets vermeiden. Aus diesem Grund hat Festo an allen bestehenden Produktions- und Logistikstätten das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 etabliert. Gemeinsam mit unseren weltweiten Kollegen stehen wir im kontinuierlichen Austausch, um mit geeigneten Umweltmaßnahmen einen elementaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können.
Im Berichtszeitraum fand die jährliche Berichterstattung über die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie der abgeleiteten Präventionsmaßnahmen an den Vorstand sowie einschlägige Behörden statt. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts wird jährlich über die Kernelemente des LkSGs berichtet.
Festo bietet drei verschiedene Möglichkeiten an, eine Beschwerde oder einen Hinweis zu etwaigen Menschenrechtsverletzungen einzureichen. Grundsätzlich gilt für den Hinweisgebenden, dass bei Festo nicht mit persönlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss, wenn anonym ein Hinweis auf Missstände gegeben wird.
Im Rahmen der Aufklärung und Verfolgung strafbarer und regelwidriger Handlungen werden die Interessen
In Fällen mit hinreichendem Anfangsverdacht werden adäquate Maßnahmen eingeleitet, die mit größtmöglicher Vertraulichkeit geführt werden.
Über das weltweit zugängliche Hinweisgeberportal der Festo Gruppe kann jedweder Hinweis auf Fehlverhalten und Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder das geltende Gesetz anonym und sicher abgegeben werden. Dabei kann in verschiedenen Sprachen weltweit auf mögliches Fehlverhalten hingewiesen werden.
In Fällen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verletzungen kann sich jeder Hinweisgebende auch direkt per E-Mail an Corporate Sustainability wenden.
Folgende Schritte stellen den Umgang mit der direkten Meldung an Corporate Sustainability dar:
1. Eingang der Beschwerde oder des Hinweises
2. Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises und Klärung des Sachverhalts
3. Erarbeitung einer Lösung
4. Abhilfemaßnahmen
5. Überprüfung und Abschluss
6. Wirksamkeitsprüfung
Möchten Sie uns einen Hinweis zu einem Fehlverhalten oder etwaigen Verstoß gegen unsere Verhaltenskodizes direkt an unser Compliance Office geben, so wenden Sie sich bitte an das Compliance Office.
Weitere Informationen zur Compliance-Meldung finden Sie unter Compliance
Compliance bedeutet die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln, zu welchen sich das Unternehmen eigenverantwortlich verpflichtet. Für Festo ist die Wahrung von Integrität und Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt elementar. An allen unseren Standorten legen wir großen Wert auf ethisch einwandfreies, rechts- und regelkonformes Handeln.
Unser Compliance-Schulungsangebot besteht aus Basis-Compliance-Wissen, Spezialtrainings und verpflichtenden Web-Based-Trainings für alle Mitarbeiter mit Systemzugang. Die zentralen Schwerpunkte des Basis-Compliance-Wissens liegen auf den Inhalten unseres Verhaltenskodex sowie den internen Compliance-Regelungen.
Das Basis-Compliance-Wissen wird auch in Web-Based-Trainings und bei Onboarding-Veranstaltungen am Stammsitz Esslingen und in nahezu allen Landesgesellschaften bereitgestellt. Im Rahmen der Spezialtrainings werden weitere Fokusfelder von Compliance vertiefend geschult.
Bild rechts: Informationen und Schulungen zu Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.