Ethik und Governance

Ethik und Governance

Um die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, müssen verbindliche Ethik- und Governance-Standards gesetzt und weltweit eingehalten werden. Deshalb verpflichten wir uns im Rahmen unserer Compliance dazu, stets fair und nach geltendem Recht sowie geltenden Vorgaben, Normen und Richtlinien zu handeln. Eine zentrale Rolle spielen dabei rechtskonforme Geschäftsprozesse und das Befolgen von Anti-Korruptions-Gesetzen ebenso wie die Achtung der Menschenrechte und des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bieten Chancen und Herausforderungen zugleich. Festo ist sich seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht bewusst und arbeitet kontinuierlich an Sensibilisierungskampagnen sowie der prozessualen Weiterentwicklung.

Mit der Unterzeichnung unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte (PDF) hat sich der Vorstand verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte und die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit einzuhalten.

Im Folgenden wird die unternehmerische Sorgfaltspflicht von Festo zu den Kernelementen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aufgezeigt.

Systematischer Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte

Die Grafik zeigt den systematischen Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte.

Grundsatzerklärung

Mit unserer Grundsatzerklärung (PDF) bekennen wir uns öffentlich, unsere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und zugehöriger Umweltrechte zu übernehmen und darzulegen, wie wir als Unternehmen dieser Verantwortung nachkommen.

Die unternehmerische Sorgfaltspflicht ist außerdem im Rahmen unseres Code of Conduct (PDF) sowie im Code of Conduct for Business Partners (PDF) festgeschrieben. Alle Lieferanten müssen die Einhaltung unseres Code of Conduct for Business Partners mit Unterschrift bestätigen.

  • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Compliance

Risikoanalyse (Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen)

Die Basis der unternehmerischen Sorgfalt ist die Risikoanalyse. Wir untersuchen zukünftig die menschenrechtlichen und zugehörigen umweltrechtlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit jährlich und anlassbezogen.

Wir analysieren interne und externe Datenquellen, um potenzielle Risiken für unseren Geschäftsbereich und unsere direkten Lieferanten zu identifizieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl allgemeine Risiken, wie Länder- und Warengruppenrisiken im Einkauf, als auch spezifische Risiken, die unserem Geschäftszweck entsprechen.

Zur Einschätzung des Länderrisikos orientieren wir uns an Quellen wie dem ITUC Global Labour Rights Index und der Countries' Risk Classification der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Wir nutzen auch interne Informationen aus Vor-Ort-Überprüfungen und anderen Kontrollmaßnahmen zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten. Die Risiken werden nach ihrer Ausprägung und dem Grad der eigenen Verantwortung priorisiert.

Seit 2020 überprüft Festo ausgewählte Geschäftspartner systematisch auf regulatorische Anforderungen. Somit kann auch sichergestellt werden, dass ethisch einwandfreie Geschäftsbeziehungen eingegangen werden.

Zudem führen wir im Rahmen unserer Exportkontrolle systembasierte Prüfungen (Embargo-, Sanktionslisten- und Güterlistenprüfung sowie eine Prüfung von kritischer Endverwendung) durch.

Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Ein ethisch einwandfreies, rechts- und regelkonformes Handeln ist an allen weltweiten Standorten von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde eine umfassende Governance-Struktur mit den Bereichen Risikomanagement, Compliance Management, Exportkontrolle, Umweltmanagement, Internes Kontrollsystem sowie der Internen Revision errichtet.

Neben der Grundsatzerklärung und dem Beschwerdeverfahren wurden zahlreiche ergänzende Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Folgend ein Auszug:

  • Aufbau des Risikomanagements zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte mit der Festlegung von klaren Verantwortlichkeiten
  • Etablierung eines weltweit gültigen Prozesses
  • Sensibilisierungsschulung zum Thema Menschenrechte unterschiedlicher Stakeholder
  • Kommunikationskampagnen zu LkSG und Menschenrechten
  • Lieferantentag zur Vorstellung des LkSG
  • Eskalationsstufen für Lieferanten
  • Aktualisierung der Einkaufsbedingungen um die Anforderungen des LkSG
  • Aktualisierung der Lieferantenselbstauskunft
  • Nachhaltigkeitsrating der Festo SE & Co. KG durch EcoVadis, NQC-Supplier Assurance und Integrity Next

Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltmanagement

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat bei Festo seit jeher einen hohen Stellenwert. Deshalb werden die Arbeitsbedingungen kontinuierlich anhand von durchgeführten Audits überprüft und verbessert. Zudem wollen wir negative Umweltauswirkungen stets vermeiden. Aus diesem Grund hat Festo an allen bestehenden Produktions- und Logistikstätten das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 etabliert. Gemeinsam mit unseren weltweiten Kollegen stehen wir im kontinuierlichen Austausch, um mit geeigneten Umweltmaßnahmen einen elementaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können.

Berichterstattung

Es findet eine jährliche Berichterstattung an den Vorstand sowie einschlägige Behörden statt. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts wird jährlich über die Kernelemente des LkSG berichtet. Im GRI-Index werden die entsprechenden KPIs (Key Performance Indicators) zum Thema Menschenrechte erläutert.

Beschwerdemechanismus

Festo bietet drei verschiedene Möglichkeiten an, eine Beschwerde oder einen Hinweis zu etwaigen Menschenrechtsverletzungen einzureichen. Grundsätzlich gilt für den Hinweisgebenden, dass bei Festo nicht mit persönlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss, wenn anonym ein Hinweis auf Missstände gegeben wird.

Im Rahmen der Aufklärung und Verfolgung strafbarer und regelwidriger Handlungen werden die Interessen

  • des Hinweisgebers, insbesondere der Schutz seiner Anonymität und sein Schutz vor Nachteilen
  • des Beschuldigten, insbesondere sein Schutz vor Denunziation angemessen berücksichtigt und gewahrt.

In Fällen mit hinreichendem Anfangsverdacht werden adäquate Maßnahmen eingeleitet, die mit größtmöglicher Vertraulichkeit geführt werden.

Anonyme Meldung über unser Hinweisgeberportal

Über das weltweit zugängliche Hinweisgeberportal der Festo Gruppe kann jedweder Hinweis auf Fehlverhalten und Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder das geltende Gesetz anonym und sicher abgegeben werden. Dabei kann in verschiedenen Sprachen weltweit auf mögliches Fehlverhalten hingewiesen werden.

Direkte Meldung an Corporate Responsibility

In Fällen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verletzungen kann sich jeder Hinweisgebende auch direkt per E-Mail an Corporate Responsibility wenden.

Folgende Schritte stellen den Umgang mit der direkten Meldung an Corporate Responsibility dar:

Direkte Meldung an Corporate Responsibility

1. Eingang der Beschwerde oder des Hinweises

  • Der Erhalt eines Hinweises wird innerhalb von sieben Tagen durch die Corporate-Responsibility-Abteilung dem Hinweisgeber bestätigt und dokumentiert.


2. Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises und Klärung des Sachverhalts

  • Der Sachverhalt wird von dem Menschenrechtsbeauftragten geprüft und bewertet.
  • Je nach Verstoß kann das Menschenrechtskommittee beratend hinzugezogen werden.
  • Im Falle einer Ablehnung erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung.


3. Erarbeitung einer Lösung

  • Je nach Verstoß wird das Menschenrechtskommittee hinzugezogen.
  • Bei Bedarf wird mit der entsprechenden Fachabteilung eine Maßnahme erarbeitetet.
  • Bei Bedarf muss diese vom Vorstand freigegeben werden.
  • Sofern Hinweisgeber identisch ist mit Betroffenen – erfolgt vor Umsetzung der Maßnahme die Abstimmung der Lösung.


4. Abhilfemaßnahmen

  • Die vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und vom Menschenrechtsbeauftragten verfolgt.


5. Überprüfung und Abschluss

  • Der Hinweisgebende erhält eine Rückmeldung über das erzielte Ergebnis.


6. Wirksamkeitsprüfung

  • Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft.
  • Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren oder erfolgten Abhilfemaßnahmen vorgenommen.
  • Ggf. Aufnahme des menschenrechtlichen Risikos in die Risikoanalyse.

Direkte Meldung an unser Compliance Office

Möchten Sie uns einen Hinweis zu einem Fehlverhalten oder etwaigen Verstoß gegen unsere Verhaltenskodizes direkt an unser Compliance Office geben, so wenden Sie sich bitte an das Compliance Office.

Weitere Informationen zur Compliance-Meldung finden Sie unter Compliance

Compliance bei Festo

Compliance bedeutet die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln, zu welchen sich das Unternehmen eigenverantwortlich verpflichtet. Für Festo ist die Wahrung von Integrität und Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt elementar. An allen unseren Standorten legen wir großen Wert auf ethisch einwandfreies, rechts- und regelkonformes Handeln.

Mitarbeiterschulung zu Compliance

Unser Compliance-Schulungsangebot besteht aus Basis-Compliance-Wissen, Spezialtrainings und verpflichtenden Web-Based-Trainings für alle Mitarbeiter mit Systemzugang. Die zentralen Schwerpunkte des Basis-Compliance-Wissens liegen auf den Inhalten unseres Verhaltenskodex sowie den internen Compliance-Regelungen.

Das Basis-Compliance-Wissen wird auch in Web-Based-Trainings und bei Onboarding-Veranstaltungen am Stammsitz Esslingen und in nahezu allen Landesgesellschaften bereitgestellt. Im Rahmen der Spezialtrainings werden weitere Fokusfelder von Compliance vertiefend geschult.